Förderungen
Profitieren Sie von staatlichen Zuschüßen
Staatliche Förderungen
  Allgemein Alle Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und die Moderniserung veralteter Heizanlagen können Sie mit Krediten der KFW Förderbank zu sehr günstigen Bedingungen mit Zinsen teilweise unter 2 % finanzieren. Näheres finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de. Die Abwicklung der Finanzierung läuft über Ihre Hausbank, die die Bonität im Auftrag der KfW prüft.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von anlagenspezifischen Förderungen.
  Solarstrom
Nach Fertigstellung der Anlage erhalten Sie im Rahmen des Energie-Einspeisegesetzes (EEG) für jede eingespeiste Kilowattstunde 0,545 Cent.

Außerdem gibt es unterschiedliche, weitere Förderungen von Energieversorgern (z.B. badenova) und Gemeinden.

Alle Fördermittel für Solarstrom sind kumulierbar.
  Solarwärme
Wer eine thermische Solaranlage zur Warmwassererwärmung oder zur Heizungsunterstützung einbaut, erhält vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuß. Der Zuschuß berechnet sich pro m² Kollektorfläche.  Förderanträge und Richtlinien finden Sie unter www.bafa.de.

Den Antrag müssen Sie zusammen mit dem Angebot Ihres Installateurs zur BAFA senden. Mit der Installation dürfen Sie erst beginnen, wenn Sie den Zuwendungsbescheid der BAFA erhalten haben.

Weitere Förderungen sind durch Kommunen/Gemeinden und Energieversorger möglich. Bitte informieren Sie sich deshalb auch bei Ihrem Energieversorger und/oder Gemeinde.
  Holz
Im Rahmen des Programms "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden sowohl automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletsanlagen) als auch manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel mit Zuschüßen gefördert. Die genauen Beträge, die Bedingungen und jeweils eine Liste der förderbaren Anlagen finden Sie unter www.bafa.de